Weiterhin bieten wir allen BKF-AZUBis eine Vorbereitung zur Abschlussprüfung an
Bestehend aus einem fahrpraktischen Teil und der dazugehörenden Theorie incl. Fehlerbesprechung
Bei der Vorbereitung im Bereich Ladungssicherung werden u.a. Zurrmittel und Hilfsmittel besprochen.
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Vorbereitung BKF-Abschlussprüfung
Fahrpraktische Übungen und Fehlerbesprechung
Ort der Durchführung: Messegelände gegenüber der Eishalle
Preis:
110,00 €
AGB
Allgemeine Teilnahmebedingungen Anlage 1, Version 1
des Ortenauer Kraftfahrerbund e.V., Offenburg
Weiterbildung nach § 5 BKrFQG
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standartseminare des
Ortenauer Kraftfahrerbund e.V., nachfolgend genannt OKb.
2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei uns erfolgen.
2.2 Annahme durch Bestätigung bzw. Einladung
3. Seminarinhalte
3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem
jeweiligen Programm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.
3.2 OKb ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen
ohne Zustimmung des/der Teilnehmers/in abzuändern, soweit dadurch
nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt hat in Schriftform per Fernkommunikationsmittel zu erfolgen.
Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim
Erklärungsempfänger maßgeblich.
4.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 12 Tagen vor
Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurück-
zutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell
geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.
4.2 Beim Rücktritt innerhalb von 11 bis 3 Tagen vor Beginn des Seminars
werden 80% der Seminargebühren fällig. Bei einem späteren Rücktritt
werden 100% der Seminargebühren fällig. Bei Nichtteilnahme sind vom
Teilnehmer/der Teilnehmerin 100% der Seminargebühren zu entrichten.
5. Absage des Seminars
OKb behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu
vertreten hat, z.B. Nichterreichen der Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall
des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird OKb versuchen, den/die
Teilnehmer/in auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern
der/die Teilnehmer/in einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die Rücker-
stattung der evtl. bereits bezahlten Seminargebühren.
Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmer/in, insbesondere
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen,
außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens
seitens OKb oder deren Erfüllungsgehilfen.
6. Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
7. Persönliche Daten der Teilnehmer/-innen
Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im
Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von OKb zweckge-
bunden verarbeitet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag
vereinbarten Preise.
8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig.
8.3 OKb ist berechtigt, vom/von Teilnehmer/in einen Nachweis über die erfolgte
Zahlung (z.B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis
nicht erbracht werden, so ist OKb berechtigt, die betroffene Person von der
Teilnahme am Seminar auszuschließen bzw. Teilnahmebescheinigung,
Urkunden, Zertifikate usw. zurückzubehalten.
9. Rechte an den Seminarunterlagen
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Sie werden exklusiv den Teilnehmern/-innen eines Seminars zur Verfügung
gestellt.
Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche
Genehmigung vom OKb in irgendwelcher Form, auch nicht zum Zwecke der
Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektro-
nischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verarbeitet oder zu öffentlichen
Wiedergaben benutzt werden.
10. Haftung
OKb haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder
Diebstahl von in die Schulungsräume/-gelände eingebrachten Sachen, insbe-
sondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei vom OKb zu
vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet dieser nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit.
11. Erfüllungsort
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.
13. Gerichtsstand
13.1 Der Gerichtsstand für sämtl. Streitigkeiten ist der Sitz vom OKb soweit
der/die Teilnehmer/in Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person
des öffentl. Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist
oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der/die Telnehmer/in keinen allge-
meinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn-
sitz oder gewöhlichen Aufenthaltsort aus dem Inland vorlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.3 Im Übbrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen vom OKb gegen den/die
Teilnehmer/in, sowie er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ihr Wohnsitz
als Gerichtsstand.
14. Schlussbestimmungen
Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbind-
lich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. Mündliche
Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind
unwirksam. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.
Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Ortenauer Kraftfahrerbund e.V.
Siedlung 17, 77652 Offenburg
ortenauer-kraftfahrerbund@arcor.de
des Ortenauer Kraftfahrerbund e.V., Offenburg
Weiterbildung nach § 5 BKrFQG
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standartseminare des
Ortenauer Kraftfahrerbund e.V., nachfolgend genannt OKb.
2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei uns erfolgen.
2.2 Annahme durch Bestätigung bzw. Einladung
3. Seminarinhalte
3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem
jeweiligen Programm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.
3.2 OKb ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen
ohne Zustimmung des/der Teilnehmers/in abzuändern, soweit dadurch
nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt hat in Schriftform per Fernkommunikationsmittel zu erfolgen.
Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim
Erklärungsempfänger maßgeblich.
4.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 12 Tagen vor
Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurück-
zutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell
geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.
4.2 Beim Rücktritt innerhalb von 11 bis 3 Tagen vor Beginn des Seminars
werden 80% der Seminargebühren fällig. Bei einem späteren Rücktritt
werden 100% der Seminargebühren fällig. Bei Nichtteilnahme sind vom
Teilnehmer/der Teilnehmerin 100% der Seminargebühren zu entrichten.
5. Absage des Seminars
OKb behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu
vertreten hat, z.B. Nichterreichen der Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall
des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird OKb versuchen, den/die
Teilnehmer/in auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern
der/die Teilnehmer/in einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die Rücker-
stattung der evtl. bereits bezahlten Seminargebühren.
Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmer/in, insbesondere
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen,
außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens
seitens OKb oder deren Erfüllungsgehilfen.
6. Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
7. Persönliche Daten der Teilnehmer/-innen
Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im
Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von OKb zweckge-
bunden verarbeitet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag
vereinbarten Preise.
8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig.
8.3 OKb ist berechtigt, vom/von Teilnehmer/in einen Nachweis über die erfolgte
Zahlung (z.B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis
nicht erbracht werden, so ist OKb berechtigt, die betroffene Person von der
Teilnahme am Seminar auszuschließen bzw. Teilnahmebescheinigung,
Urkunden, Zertifikate usw. zurückzubehalten.
9. Rechte an den Seminarunterlagen
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Sie werden exklusiv den Teilnehmern/-innen eines Seminars zur Verfügung
gestellt.
Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche
Genehmigung vom OKb in irgendwelcher Form, auch nicht zum Zwecke der
Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektro-
nischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verarbeitet oder zu öffentlichen
Wiedergaben benutzt werden.
10. Haftung
OKb haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder
Diebstahl von in die Schulungsräume/-gelände eingebrachten Sachen, insbe-
sondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei vom OKb zu
vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet dieser nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben,
Körper oder Gesundheit.
11. Erfüllungsort
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.
13. Gerichtsstand
13.1 Der Gerichtsstand für sämtl. Streitigkeiten ist der Sitz vom OKb soweit
der/die Teilnehmer/in Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person
des öffentl. Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist
oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der/die Telnehmer/in keinen allge-
meinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohn-
sitz oder gewöhlichen Aufenthaltsort aus dem Inland vorlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.3 Im Übbrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen vom OKb gegen den/die
Teilnehmer/in, sowie er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ihr Wohnsitz
als Gerichtsstand.
14. Schlussbestimmungen
Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbind-
lich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. Mündliche
Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind
unwirksam. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.
Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Ortenauer Kraftfahrerbund e.V.
Siedlung 17, 77652 Offenburg
ortenauer-kraftfahrerbund@arcor.de
Lieferbedingungen
keine